Corona-Ampel ist auf Gelb/Orange umgeschaltet, ist Judo möglich?
Corona-Ampel ist auf Orange umgeschaltet:
Wenn die Corona-Ampel des jeweiligen Bezirks auf Orange umgeschaltet wird, dann lautet die Empfehlung in Vorarlberg, dass in diesem Bezirk momentan kein Sport, bei dem es während der Ausübung zu Körperkontakt kommt und somit kein Judo, ausgeführt wird.
Als Alternative ist aber ein Training mit Wurfpuppen, Gewichten oder einem Zirkel möglich. Zu beachten ist jedoch, dass in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplätzen maximal 25 Personen teilnehmen dürfen. Empfohlen wird jedoch ein Training im Freien (maximal 50 Teilnehmer).
Von sehr hoher Wichtigkeit ist es, das Sicherheitskonzept des ÖJV zu befolgen.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutz und Einhaltung des Mindestabstands in den Garderoben, beim Betreten und beim Verlassen des Gebäudes (nicht während der Sportausübung).
- Reinigen und desinfizieren der Hände, aber auch der Matten und Türklinken vor und nach den Trainingseinheiten.
- Geduscht und mit sauberen Trainingsanzügen zum Training kommen.
- Anwesenheitslisten führen, um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen nachzuvollziehen.
- Fieber messen vor jedem Training.
- Beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder beim Auftreten eines Verdachtsfalles im engen Kontaktkreis (Haushalt, Arbeitsplatz) darf man nicht zum Training kommen.
- Beim Auftreten eines COVID-19-Verdachtsfalles muss der Verein umgehend die zuständige öffentliche Behörde und Mitglieder der Trainingsgruppe informieren.
Corona-Ampel ist auf Gelb:
Wenn die Corona-Ampel auf Gelb geschaltet ist, ist Judo grundsätzlich erlaubt. Zu beachten ist jedoch das Sicherheitskonzept des ÖJV und die Änderungen der Lockerungsverordnung seit 14.09.2020.
Seit dem 14.09.2020 gibt es wieder neue Änderungen der Lockerungsverordnung.
Die neuen Änderungen sehen eine generelle Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung, vor. Das bedeutet, dass Sportler, Trainer und Zuschauer beim Eintreten, in der Garderobe und beim Verlassen des Gebäudes einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Während der Sportausübung müssen die Sportler und der Trainer jedoch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Eine weitere Maßnahme ist die Reduktion der maximalen Personengrenze. Es dürfen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze maximal 50 Personen indoor und 100 Personen outdoor teilnehmen. Mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen liegt die Grenze bei 1.500 Personen indoor und 3.000 Personen outdoor.
Anbei ist das Sicherheitskonzept des Österreichischen Judoverbandes und die Corona-Maßnahmen für eine gelbe und eine orange Ampel vom Land Vorarlberg. Sie geben zusätzlich einen klaren Überblick über die Maßnahmen und Empfehlungen zur Ausübung des Judosports.